Pakete auf anderem Namen an DHL Packstation
Wir wollten es genau wissen und haben uns beim Kundenservice von DHL informiert. Laut Aussage des Mitarbeiters ist der korrekte Name bei der Empfängerangabe unwichtig, bei der Zustellung komme es lediglich auf die Postnummer an. Diese Auskunft wurde uns auf konkrete Nachfrage bei der Telefon-Hotline der Deutschen Post AG mitgeteilt. Der Mitarbeiter war davon überzeugt, dass es nur auf die korrekte Postnummer ankomme. So wie dies auch bei einem Postfach für Briefe der Fall ist.
Pakete empfangen an DHL Packstation auf Name der Firma
Stimmt die Aussage des Mitarbeiters, so ist es bei einer Packstation kein Problem Pakete auf den Namen der Firma, Familienmitglieder oder für Freunde zu empfangen, solange die Postnummer zutreffend ist. Im Kundenportal bei DHL gibt es jedoch keinerlei Möglichkeit andere Namen anzugeben, was auch der Grund unserer Nachfrage bei der Kundenhotline war.
Pakete mit Firmen-Bezeichnung an die Packstation
Wir haben im Januar 2021 des Test gemacht und ein Paket an unsere eigene DHL Packstation gesendet und als Empfänger Bezeichnung eine Firmenbezeichnung angegeben, statt den Vor- und Familiennamen des Inhabers der Packstation anzugeben. Ergebnis: Das Paket wurde nicht zugestellt!
Fazit: Die Aussage des Mitarbeiters war falsch, es erfolgte Zustellung an eine Empfängeranschrift mit Firmenname.
Wir haben zahlreiche weitere Testsendungen aufgegeben und festgestellt, dass auch Sendungen an Familienmitglieder nicht möglich sind. Es wurden in unseren Tests nur Sendungen erfolgreich zugestellt, in folgenden Varianten:
- Familie Mustermann
- Max Mustermann
- M. Mustermann
- Mustermann
Keine Zustellung erfolgte an:
- Petra Mustermann
- Melanie Mustermann
- P. Mustermann
Es darf also entweder kein Vorname angegeben werden, oder der Vorname muss mit dem Namen des Inhabers der Packstation übereinstimmen und bei abgekürzten Vornamen muss auch dieser Buchstabe mit dem Namen des Inhabers übereinstimmen.
Natürlich muss sich DHL vor Missbrauch schützen, jedoch bekommt man eine Packstation schon lange nicht mehr so einfach, sondern muss sich indentifizieren. Deshalb sind wir der Meinung dass es keine Beschränkungen beim Empfängername geben dürfte, da bei einem Missbrauch der Inhaber der Deutschen Post AG/DHL bekannt ist und entsprechende Schritte eingeleitet werden können.
Es bleibt zu hoffen, dass DHL hier in Zukunft die Praxis ändern wird, insbesondere die Packstation auch für Firmen ermöglicht, da gerade Kleinunternehmer die Nebenberuflich tätig, Pakete nicht immer in Empfang nehmen können. Es ist nicht verständlich weshalb Packstationen daher nicht für Firmennamen genutzt werden können und vor allem weshalb eine Packstation keine Absenderadresse sein darf.
Viele Inhaber von Packstationen sind daher weiterhin auf eine Lieferadresse & Retouren-Abwicklung vom Paketschop Riedlingen angewiesen.
Auf Nachfrage zu den nicht zugestellten Test-Paketen erhielten wir folgende Antwort:
Hier wird somit bestätigt, dass die Angabe vom Mitarbeiter der Kundenhotline falsch war. Die Postnummer (Kundennummer) muss mit dem Namen auf den die Packstation registriert ist übereinstimmen. Es ist kein Empfang von Sendungen nur anhand der korrekten Postnummer möglich.